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Was sich für Studierende 2023 finanziell ändert

Blog-Eintrag -

Was sich für Studierende 2023 finanziell ändert

Viele Student:innen wissen momentan nicht, ob sie sich ihr Studium weiterhin leisten können. Andere fangen aus finanziellen Gründen gar nicht erst damit an. Auch 2023 wird Studienfinanzierung ein zentrales Thema sein. Wir werfen einen Blick auf finanzielle Änderungen in diesem Jahr - denn einige Leistungen werden glücklicherweise an die aktuelle Situation angepasst.

Energiepauschale für Studierende

Bereits im Dezember vom Bundestag beschlossen, doch die Auszahlung der 200 Euro wird erst im Laufe des Jahres passieren. Zusätzlich müssen Studierende einen Antrag stellen und am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben gewesen sein. Weder Details zur Antragstellung noch die technische Umsetzung sind abschließend geklärt. Eine rasche Auszahlung ist hier nicht zu erwarten.

Heizkostenzuschuss II

Student:innen, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat lang Bafög bezogen haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, können sich ab Ende Januar auf 345 Euro freuen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, kann sich in einigen Bundesländern aber bis April hinziehen.

Kindergeld

Das Kindergeld wurde zum 01. Januar 2023 erhöht – auf 250 Euro pro Kind. Achtung: Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (Minijobber und Werkstudent:innen ausgenommen), kann den Anspruch auf Kindergeld verlieren. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich – auf 8.952 Euro pro Kalenderjahr.

Krankenversicherung

Die Zusatzbeiträge bei vielen gesetzlichen Krankenkassen werden 2023 angehoben – und zwar im Schnitt auf 1,6 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Dies betrifft allerdings nur Student:innen, die gesetzlich versichert sind, aber schon das 30. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall kostet die gesetzliche Krankenversicherung 158,43 Euro. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung.

Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle

Die Unterhaltsfrage ist immer eine schwierige – gerade während des Studiums wird sie für viele aber besonders relevant. Eine Orientierungshilfe bietet die Düsseldorfer Tabelle, die zu jedem Jahreswechsel neu veröffentlicht wird. Wie nicht anders zu erwarten, sind aufgrund der hohen Inflation die Unterhaltssätze deutlich gestiegen – aber auch die Beiträge für den Selbstbehalt der Eltern. Für Studierende (oder auch andere volljährige Kinder in Ausbildung), die nicht bei den Eltern wohnen, gilt nun ein angemessener Gesamtunterhaltsbedarf von 930 Euro im Monat (statt 860 Euro in den Jahren zuvor). Davon sind 410 Euro (statt bisher 375 Euro) für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) angesetzt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren sind nicht enthalten.

Bürgergeld

Student:innen selbst haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld, das künftig Hartz IV ersetzen wird. Wer aber Kinder hat, krankheitsbedingt mindestens drei Monate im Studium ausfällt oder nicht gleich einen Job findet, kann entsprechende Leistungen beantragen. Die neuen Regelsätze liegen bei 502 Euro für Alleinstehende und bei 451 Euro für Partner. Hinzu kommt ein Zuschlag für die Miete.

Wohngeld Plus

Vereinfacht gesagt: Das Wohngeld greift, wo der Anspruch auf Bafög aufhört – etwa, wenn Studierende die Fachrichtung wechseln, der angestrebte Abschluss grundsätzlich nicht förderfähig ist oder die Altersgrenze überschritten wurde. 2023 soll das Wohngeld deutlich angehoben werden und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Dies könnte ein Plus von bis zu 190 Euro im Monat ausmachen – so zumindest die Ankündigung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Auch sollen künftig deutlich mehr Haushalte als bislang vom Wohngeld profitieren.

Minijob

Nicht mehr ganz so neu, aber trotzdem gut zu wissen: Seit September 2022 hat sich die Grenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Das heißt, dass der Job weitgehend versicherungsfrei ist. Auch die Grenze für Midijobs wurde zum 01. Januar 2023 angehoben: Von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren Arbeitnehmer:innen du nun bis zu einer Einkommensgrenze von 2.000 Euro.

Studienfinanzierung: Bafög reicht nicht aus

Die Bafög-Reform 2022 ist ein Tropfen auf dem heißen Stein: Die Erhöhung um 5,75 Prozent auf maximal 934 Euro pro Monat kann die aktuelle Inflationsrate von 10 Prozent nicht ansatzweise abdecken. Viele Student:innen haben weniger Geld als je zuvor. Zwar hat die Bundesregierung weitere Reformen angekündigt - etwa eine Studienstarthilfe oder die Einführung der Kindergrundsicherung - zur konkreten Umsetzung gibt es allerdings keine Neuigkeiten. Es fehlt auch hier an finanziellen Mitteln.

Alternative Möglichkeiten nutzen, um das Studium zu finanzieren

Immer mehr Studierende müssen sich nach Alternativen zur Studienfinanzierung mit Bafög umsehen. Glücklicherweise sind diese mittlerweile zahlreich. Neben den Klassikern Eltern und Kfw-Studienkredit könnte zum Beispiel ein Stipendium in Frage kommen. Deutschlandweit gibt es mehr als 2.500 verschiedene Stipendiengeber:innen, die nach über 40 Vergabekriterien filtern (etwa Beruf, Geburtsort, Eltern oder Studienfach). Eine entsprechende Suchmaschine gibt es auf mystipendium.de.

Nachhaltige Studienfinanzierung mit der Deutschen Bildung

Auch privatwirtschaftliche Anbieter können eine Chance sein. Die Deutsche Bildung Studienfinanzierung funktioniert nach dem Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags: Social Impact Investor:innen geben Geld in den Kreislauf des Deutsche Bildung Studienfonds. Dieser Studienfonds ermöglicht es Nachwuchs-Akademiker:innen, das Studium zu finanzieren. Mit ihrer Rückzahlung unterstützen Studierende wiederum die nächste Generation und ermöglicht ihnen ihre Chance Studium. In unserer Academy werden Kund:innen zusätzlich für ihren beruflichen Erfolg trainiert und gecoacht.

Weitere Infos zur kostenfreien und unverbindlichen Bewerbung auf www.deutsche-bildung.de.

Quelle: Studis Online

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Stefanie Cimen

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